Die ersten Sätze entscheiden.
Was Sie bei der ersten Vernehmung sagen, tragen Sie durch das ganze Verfahren. Deshalb zuerst das Wichtigste.
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Machen Sie keine Angaben zur Sache.
Sie müssen sich nicht selbst belasten. Name und Anschrift genügen. -
Unterschreiben Sie nichts.
Kein Protokoll, keine Einwilligung in eine Durchsuchung, keine Belehrung „zur Kenntnis genommen“. -
Verlangen Sie einen Verteidiger.
Dieses Recht besteht ab dem ersten Kontakt mit der Polizei — nicht erst vor Gericht.
Kanzleihotline
0172 534 20 70Bei Verhaftung, Festnahme oder Durchsuchung. Auch nachts und am Wochenende.
Wer verteidigt
Eine Kanzlei, ein Anwalt, Ihre Akte.
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Sie sprechen von Anfang an mit dem Anwalt, der Ihren Fall führt, und nicht mit wechselnden Kollegen. Strafverteidigung in Köln seit [Jahr].
Wobei ich verteidige
- Ermittlungsverfahren und Vorladungen
- Haftsachen und Haftprüfung
- Durchsuchung und Beschlagnahme
- Hauptverhandlung und Revision
Kanzlei
Ubierring 43, Kölner Südstadt.
50678 KölnTelefon 0221 789 529 70
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